Kaution

Kau-ti-on

Substantiv, feminin (die)
“Geldsumme, die man als Sicherheit beim Mieten einer Wohnung o.Ä. hinterlegen muss.”

Die Höhe der zu zahlenden Kaution richtet sich nach den entsprechenden Nettokaltmieten der Wohnungen und darf den Betrag von drei Nettokaltmieten nicht überschreiten.
Der Mieter hat die Möglichkeit die Kaution in drei Raten augzuteilen, dabei ist die erste Rate zum Anfang des Mietverhältnisses fällig, die anderen Raten in den Folgemonaten.

Aufgabe des Vermieters ist es nun, diesen Geldbetrag zinsbringend anzulegen. Liegen am Ende des Mietverhältnisses nun weder Schäden in der Wohnung noch ausstehende Zahlungen vor, muss der Vermieter die zu Beginn vom Mieter gezahlte Kaution inklusive Zinsen an diesen zurückzahlen.

Kann ich Gewinn aus meiner Mietkaution ziehen?

Prinzipiell haben Sie die Möglichkeit die Art Ihrer Kaution zusammen mit Ihrem Vermieter frei zu vereinbaren. Die gängigsten Arten sind Folgende:

• Barkaution
• Kautionssparbuch • Bürgschaft
• Wertpapiere

Was muss ich bei der Rückzahlung der Mietkaution beachten?

Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nicht unmittelbar mit der Rückgabe der Wohnung. Zunächst hat der Vermieter in einer bis zu sechs Monate dauernden Abrechnungsfrist zu prüfen, ob noch Nachzahlungsbeträge aus Nebenkostenabrechnungen oder rückständige Mieten zu berücksichtigen sind, die er von der Kaution einbehalten kann.Sie als Mieter haben zu prüfen, ob die vom Vermieter der Kaution gegenübergestellten Gegenansprüche zu Recht bestehen. Bestehen Ihrerseits Zweifel, haben Sie die Möglichkeit sich an ansässige Mietervereine zu wenden oder sich von Ihrem Anwalt beraten zu lassen.

Welche Mängel werden von der Mietkaution abgedeckt?

Bevor Sie aus Ihrer alten Wohnung ausziehen, sollten Sie zusammen mit Ihrem Vermieter festlegen, in welchem Zustand die Wohnung zu übergeben ist. Sollen beispielsweise die Wände weiß gestrichen werden oder Bohrlöcher verspachtelt werden, so halten Sie dies schriftlich in Ihrem Mietvertrag fest.

Was passiert, wenn ich die Kaution nicht zahle?

Falls Sie die Kautionszahlung nicht leisten sollten, so hat Ihr Vermieter das Recht nach § 569 Abs. 2 a BGB Ihnen außerordentlich fristlos zu kündigen. Hierbei ist es nicht nötig, eine vorherige Abmahnung auszusprechen/zu erteilen.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Die Zahlung der Mietkaution wurde als Leistung im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart
  • Der Mieter muss mit der Zahlung von mindestens zwei Monatskaltmieten in Verzug sein
  • Der Kündigungsgrund ist explizit im Kündigungsschreiben aufgeführt

Wird die Mietkaution nachgezahlt, wird die Kündigung ggf. ungültig.

Wie wird die Kaution angelegt?

Ihr Vermieter muss die von Ihnen gezahlte Kaution insolvenzsicher auf einem Mietkautionskonto oder einem Mietkautionssparbuch anlegen.

Die Zinsgewinne dieser Anlage stehen Ihnen als Mieter zu.Über die Höhe erhalten Sie eine Steuerbescheinigung und können diese wiederrum auf Ihre Einkommenssteuer anrechnen lassen.

Welche Unterschiede gibt es zwischen der Mietkaution für Privatpersonen und Gewerbemietern?

Es besteht der Unterschied in der Höhe der zu leistenden Mietkaution. Bei Privatpersonen darf maximal das Dreifache der Nettokaltmiete eingefordert werden. Diese Obergrenze existiert bei Gewerbemietverträgen nicht. Die Höhe muss bei jedem neuen Vertrag extra festgehalten werden. Da die Mietsicherheiten in Gewerbemietverhältnissen deutlich höher ausfallen, werden Barkautionen eher selten hinterlegt. Vielmehr werden Einlagensicherheiten mittels Hausbank oder eine gewerbliche Mietkautionsversicherung genutzt.