Kündigungsfristen

Lesen Sie im Folgenden welche Fristen Mieter rund um die Kündigung des Mietvertrages unbedingt kennen sollten, welche Deadlines nicht überschritten werden sollten und welche Zeiträume eingehalten werden müssen.

Kündigungsfrist für den Mieter

Grundsätzlich hat der Mieter, falls dieser in eine neue Wohnung umziehen möchte, seinen aktuellen Vermieter zwölf Wochen (3Monate) im Voraus darüber zu informieren. Wollen Sie beispielsweise am 31. August umziehen, so müssen Sie bis spätestens zum dritten Werktag des Monats Juni bei Ihrem aktuellen Vermieter schriftlich gekündigt haben.

Eine kürzere Kündigungsfrist könnte von Ihnen mit Ihrem Vermieter vertraglich festgelegt werden. Jedoch ist die Festlegung einer längeren Frist unzulässig, eine Ausnahme hierbei bilden sogenannte Kündigungsausschlüsse. Hierbei wird vereinbart, dass Sie erst nach Ablauf einer gesetzten Mindestmietdauer kündigen dürfen.

Das Einhalten der Kündigungsfrist ist unabdingbar, damit Sie pünktlich ausziehen können. Sollten sich Ihr alter und Ihr neuer Mietertrag überschreiten, so sind Sie in der Pflicht beide Mieten zu zahlen.

Fristen bei Sonderkündigungsfällen durch den Mieter

Mieterhöhungen, weitreichende Modernisierungen, Nichtgestattung von Untervermietung und das Verstreben des Hauptmieters stellen Gründe dar, mit welchen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. Die Fristen belaufen sich wie folgt:

  • Mieterhöhung/Modernisierung: 3 Monate
  • Untervermietung nicht gestattet/Tod des Hauptmieters: 3 Monate Kündigungsfrist für Vermieter – Der Mietvertrag darf von Seiten des Vermieters nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden. Desweiteren gelten hier weit strengere Kündigungsfristen als für den Mieter.Der Kündigungszeitraum für den Vermieter richtet sich nach der Länge, die Sie in Ihrer Wohnung gewohnt haben. Er kann zwischen drei und neun Monaten betragen. Die Kündigung durch den Vermieter muss von Ihnen jedoch nicht kommentarlos akzeptiert werden. Lassen Sie diese von Ihrem Anwalt prüfen. Ist die Forderung nicht wirksam, müssen Sie auch nicht ausziehen.Kündigungszeiträume für Vermieter:
  • Mietdauer < 5 Jahre: 3 Monate
  • Mietdauer 5-8 Jahre: 6 Monate
  • Mietdauer > 8 Jahre: 9 Monate Fristen bei Sonderkündigungsfällen durch den Vermieter – Sollten Sie mit Ihrem Vermieter im selben Ein- oder Zweifamilienhaus leben, so hat dieser die Möglichkeit, Ihnen ohne eine Angabe von Gründen zu kündigen. Hierbei würde sich die gesetzliche Kündigungsfrist von drei bis neun Monaten um weitere drei Monate verlängern.
    Genauso könnte nach einer Zwangsversteigerung eine Kündigung folgen, die Frist hierbei liegt bei drei Monaten.

Fristen bei Sonderkündigungen seitens des Vermieters:

  • Mieter u. Vermieter im selben Haus: gesetzliche Kündigungsfrist + 3 Monate
  • Zwangsversteigerung: 3 Monate Fristen im Fall eines Kündigungswiderspruchs – Haben Sie eine Kündigung von Ihrem Vermieter erhalten? Diese müssen Sie auf keinen Fall kommentarlos akzeptieren! Lassen Sie die Kündigung von Ihrem Anwalt zunächst prüfen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit sich auf die sogenannte Sozialklausel zu berufen und der Kündigung aus Härtegründen zu widersprechen. So stellen beispielsweise schwere Krankheit, hohes Alter, Schwangerschaft oder niedrieges Einkommen solche Härtegründe dar.Ihr Kündigungswiderspruch muss Ihrem Vermieter spätestens zwei Monte vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen.Frist für Kündigungswiderspruch:
  • gesetzliche Kündigungsfrist – 2 Monate